Rechtliche Voraussetzungen
Mit der Neuauflage der LuftVO hat sich die Durchführung von Drohnenflügen standardisiert.
Die Kenntnisse über den Betrieb von Drohnen haben wir im Kenntnisnachweis UAV (unmanned aerial vehicle) belegt.
Zudem verfügen wir über reichlich Erfahrung in der Beantragung von Sondergenehmigungen, wie sie beispielsweise bei Nachtflügen und in Flugverbotszonen nötig sind.
Unsere Drohnen sind nach den Vorschriften für manntragende Luftfahrzeuge haftpflichtversichtert.